Hygiene- und Pandemieplan

(Fassung vom 11.07.2020)

INHALT

  1. Persönliche Hygiene
  2. Raumhygiene: Bootshaus, Umkleidekabinen, Hantelraum, Clubraum
  3. Hygiene im Sanitärbereich
  4. Infektionsschutz auf dem Vereinsgelände
  5. Infektionsschutz beim Paddeln
  6. Wegeführung

VORBEMERKUNG

Zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaverordnung) hat jeder Betreiber von Sportanlagen gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 des Sportförderungsgesetzes einen Hygiene- und Pandemieplan zu erstellen und dem Ordnungsamt auf Verlangen vorzuweisen. Alle Vereinsmitglieder werden gebeten, mit gutem Beispiel voranzugehen und die Hygienehinweise ernst zu nehmen und umzusetzen.

1. PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen:

  • Bei Atemwegssymptomen zu Hause bleiben.
  • Abstand halten (mindestens 1,50 m, besser 2,00 m)
  • Keine Berührungen, keine Umarmungen und kein Händeschütteln
  • Händehygiene:
    a) Die wichtigste Maßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/), insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang;
    b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden (s.
    auch www.aktion-sauberehaende.de).
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.

2. RAUMHYGIENE: BOOTSHAUS, UMKLEIDEKABINEN, HANTELRAUM, CLUBRAUM

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss im Bootshaus ein Abstand von mindestens 1,50 Metern, besser 2,00 Metern, eingehalten werden. Das Bootshaus ist so kontaktarm wie möglich zu nutzen.

Die Umkleidekabinen dürfen nur im Notfall nach einer Kenterung benutzt werden.

Die Nutzung des Hantelraums ist unter Einhaltung der Abstandsregel maximal zwei Personen gestattet. Die Nutzung des Clubraumes ist vorher mit dem Vorstand abzustimmen.

Reinigung

Türgriffe werden regelmäßig gereinigt. Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung). Die Einwirkzeit bzw. Benetzungszeit ist zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine anschließende Grundreinigung erforderlich.

3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

Der Toilettenbereich wird regelmäßig gereinigt. In beiden Toilettenräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden.

Um den Mindestabstand zu wahren, darf nur eine Person den Toilettenbereich betreten. Darauf wird mit einem Schild zum Toilettenbereich hingewiesen.

4. INFEKTIONSSCHUTZ AUF DEM VEREINSGELÄNDE

Abstand halten gilt auch auf dem Außengelände.

5. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM PADDELN

Training in Gruppen ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder zulässig.

Alle Paddler haben sich vor Fahrtantritt in das Fahrtenbuch einzutragen. Dieses ist verlässlich von allen zu führen (Datum, Name, Ankunftszeit, Abfahrtszeit etc. wie im Fahrtenbuch vorgegeben).

Die Gruppengröße sollte bei 10 Personen (inkl. Trainer) liegen. Ab der 11. Person (wozu auch Nichtpaddler und Eltern gehören, die sich auf dem Vereinsgelände befinden) muss eine Kontaktliste mit Telefonnummer oder Mailadresse geführt werden. Die Übungsleiter/Betreuer/Fahrtenleiter sollen darauf achten und hinweisen.

Vereinsboote und Paddel sind nach Benutzung gründlich zu reinigen.

6. WEGEFÜHRUNG

Aufgrund der geringen Personenzahl, die sich jeweils auf dem Vereinsgelände befindet, bedarf es keiner besonderen Wegeführung. Die Abstandsregel ist jedoch immer einzuhalten.