Bootshaus- & Gemeinschaftsdienst-Ordnung

Präambel

Die Bootshaus- und Gemeinschaftsdienst Ordnung dient dazu die Interessen der Vereinsgemeinschaft gegenüber denen einzelner Mitglieder zu regeln.

1. Gemeinschaftsdienst

  1. Je zweimal im Frühjahr und Herbst wird ein gemeinschaftlicher Bootshausdienst durchgeführt. Am Gemeinschaftsdienst nehmen alle aktiven Mitglieder unter 70 Jahren teil (vgl. § 5 der Satzung vom 7.9.2016). Auch Mitglieder unter 14 Jahren sollten am Gemeinschaftsdienst teilnehmen und altersgerechte Aufgaben durchführen.
  2. Aktive Mitglieder, die nicht am gemeinschaftlichen Bootshausdienst teilnehmen wollen, können in Absprache mit dem Ressortleiter „Bootshaus“ oder dem Vorstand einen regelmäßigen Dienst für den Verein übernehmen oder an einem Vereinsprojekt teilnehmen.
  3. Aktive Mitglieder über 14 Jahre, die an keinem Gemeinschaftsdienst teilgenommen haben, müssen einen entsprechenden finanziellen Beitrag (siehe Beitragsordnung) leisten.
  4. Ausgenommen sind Vereinsmitglieder, die ihren Wohnort nicht mehr in oder um Bremen haben, außerhalb Bremens eine Ausbildung (o.ä.) wahrnehmen, bzw. durch den Vorstand befreit wurden.

2. Geltungsbereich

Das Vereinsgelände besteht aus dem Hof und der Grünanlage, dazu gehören als Gebäude das Bootshaus, der Paddelschuppen und die Garage. Ebenfalls zum Vereinsgelände gehören weitere Schuppen und Abstellmöglichkeiten für Wohnwagen auf dem Nebengelände. Teile des Nebengeländes werden auch von weiteren Paddelvereinigungen genutzt.

3. Nutzung der Vereinsanlagen

  1. Das Bootshaus und das Vereinsgelände stehen allen Mitgliedern zur Sportausübung und zur Erholung zur Verfügung. Gäste sind gerne willkommen, müssen jedoch von den gastgebenden Mitgliedern eingeführt und betreut werden.
  2. Die Nutzung des Kraftraumes ist nur in Absprache mit dem Ressortleiter „Leistungssport“ möglich.
  3. Der Clubraum wie auch der Grillplatz können von Vereinsmitgliedern für private Feste reserviert (gegen Überweisung einer Spende) werden. Vereinsnutzung hat aber Vorrang. Reservierung unter: reservierungen@stoertebeker-bremen.de

4. Bootshausschlüssel

  1. Jedes aktive Mitglied (ab 14 Jahren) kann auf Wunsch einen Bootshausschlüssel und/oder einen Spindschlüssel beim Ressortleiter „Freizeitsport“ erhalten. Die Gebühren für einen Bootshausschlüssel (z.B. auch bei Verlust) werden in der Beitragsordnung geregelt.
  2. Der Schlüssel darf nicht an Fremde weitergegeben oder verliehen werden.

5. Bootslagerplätze

Bootslagerplätze können beim Ressortleiter „Freizeitsport“ formlos beantragt werden.

Die zugewiesenen Bootslagerplätze dürfen ohne vorherige Absprachen mit den Zuständigen für „Freizeitsport“ bzw. für das „Bootshaus“ nicht gewechselt oder getauscht werden.

6. Benutzung von vereinseigenen und privaten Booten

  1. Das Eigentumsrecht eines jeden Vereinsmitgliedes ist unbedingt zu achten. Jeder darf nur sein eigenes Boot fahren. Fremde Boote dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers genutzt werden.
  2. Vereinseigene Boote und Zubehör dürfen nur nach Rücksprache mit einem Vorstandsmitglied, den Zuständigen für „Leistungssport“, Freizeitsport“, „Bootshaus“ bzw. dem Verantwortlichen für die Kanukurse benutzt werden.

7. Anmeldung einer Bootsfahrt

Vor dem Ausleihen von Vereinsbooten, ist die gewünschte Bootsreservierung in die ausgehängte Reservierungsliste einzutragen, um Doppelbelegungen zu vermeiden. Eine Liste der ausleihbaren Vereinswanderboote hängt aus. Die Leihgebühr ist zu überweisen.

Jede Bootsfahrt muss in das im Bootshaus liegende Fahrtenbuch vor Antritt der Fahrt eingetragen werden. Sonst gilt nicht die Sportversicherung des DKV.

8. Reinigen der Boote

Die Boote dürfen nur in gereinigtem Zustand in die Bootshalle auf die dafür bestimmten Ständer gebracht werden. Das Reinigen der Boote darf nur auf dem gepflasterten Bereich vor den Rolltoren vorgenommen werden.

9. Schäden / Unfälle

  1. Jeder verursachte oder festgestellte Schaden an den vereinseigenen Booten, am Bootshaus sowie auf dem Bootshausgelände ist dem Zuständigen für das „Bootshaus“ oder einem anderen Vorstandsmitglied sofort zu melden und in eine ausliegende Reparaturliste einzutragen.
  2. Der Verein übernimmt keine Haftung bei Unfällen jeglicher Art. Es gilt die Regelung für die allgemeine Sportversicherung.

10. Verbot von feuergefährlichen Stoffen, Sicherheitsvorschriften

Rauchen und das Hantieren mit feuergefährlichen Stoffen sind in allen Gebäuden, Räumen und Hallen strengstens verboten. Feuergefährliche Stoffe (z.B. Propangasflaschen) dürfen nur im Paddelschuppen gelagert werden.

11. Sauberkeit und Ordnung auf dem Vereinsgelände

Jeder hat auf dem gesamten Vereinsgelände und in den Gebäuden (Umkleideräume) auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Eigene Flaschen, Verpackungen, Papier u.ä. sind wieder mit nach Hause zu nehmen. Kleinere Abfallmengen können in die Papierkörbe, Mülleimer oder gelben Säcke geworfen werden. Hunde sollten grundsätzlich angeleint werden.

12. Verlassen des Bootshauses

Wer als letzter das Bootshaus verlässt, hat sich zuvor davon zu überzeugen, dass

  • Schlüssel für den Außenwasserhahn abgezogen und an ihrem Platz neben den Roll-Schiebetoren im Bootshaus hängen.
  • alle Bootsböcke im Paddelschuppen bzw. Bootshaus sind und der Paddelschuppen abgeschlossen ist.
  • alle Roll-Schiebetore geschlossen sind (die roten Kontroll-Lampen müssen aufleuchten).
  • alle Fenster geschlossen sind und die Rollläden im Clubraum und Küche heruntergelassen sind.
  • Heizkörper in Clubraum, Küche und Sanitäranlagen entsprechend der Witterung eingestellt sind.
  • der E-Herd und der Warmwasserspeicher in der Küche abgestellt sind.

Die Bootshaustür muss unbedingt zweimal abgeschlossen werden. Wenn dabei das Signalhorn ertönt ist ein Roll-Schiebetor nicht richtig geschlossen (bzw. trotz richtiger Schließung ein Kontakt defekt)

Hinweis: Der Hauptschalter für die Innenbeleuchtung des Bootshauses ist an der rechten Seite im Flur (rechts neben dem Glaskasten). Die Außenlampen werden über einen Sensor automatisch geschaltet.

13. Heizungsanlage

Die Heizungsanlage ist nur von ausdrücklich beauftragten Personen zu bedienen.

14. Nicht-Beachten der Bootshaus- und Gemeinschaftsdienstordnung

Bei einem Nicht-Beachten einzelner Punkte dieser Bootshaus- und Gemeinschaftsdienstordnung, wie auch bei Streitigkeiten ist unmittelbar der zuständige Ressortleiter „Leistungssport“, Freizeitsport“ bzw. „Bootshaus“ zu informieren. Dieser hat die Befugnis, die Einhaltung der Bootshausordnung in den jeweiligen Punkten zu verlangen. Gegebenenfalls entscheidet der Vorstand.

15. Beendigung der Mitgliedschaft

Beim Ausscheiden aus dem Verein müssen alle vereinseigenen Gegenstände (Schlüssel etc.) zurück gegeben werden. Ein eventuell vergebener Spind und / oder Bootsliegeplatz muss zuvor geräumt werden.

16. Inkrafttreten bzw. Änderungen an der Bootshaus- und Gemeinschaftsdienstordnung

Unsere Bootshaus-Ordnung wurde vom Vorstand im Zusammenhang mit der Satzung vom 7.9.2016 beschlossen und tritt damit in Kraft. Änderungen der Bootshausordnung können durch die Mehrheit der Mitglieder des erweiterten Vorstandes bzw. durch die Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung beschlossen werden.