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Neue Corona-Verordnung ab 02.11.2020 – Regelungen bitte beachten!

In der 19. Corona-Verordnung, die seit dem 02.11.2020 in Kraft ist, wird in § 4 (2) 6 die Sperrung von privaten und öffentlichen Sportanlagen geregelt. Ausnahmen gelten neben dem Individualsport für das Bewegungsangebot für Kindertageseinrichtungen und für den Schulsport.

Für den Kanusport bedeutet dies, dass bis zum 30.11.2020: ...

  • der Kanusport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt ist;
  • Vereins- /Trainingsfahrten nicht erlaubt sind;
  • das Bootshaus geöffnet bleiben darf und eine Nutzung der Vereinsboote daher möglich ist;
  • Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume weiterhin nicht benutzt werden dürfen;
  • Zusammenkünfte von mehr als zwei Hausständen (mit höchstens zehn Personen) untersagt sind.

Wir sollten auf das Mitbringen von Gästen verzichten!

Hinweise:

  • Beim Betreten/Verlassen des Bootshauses bitte immer das Schild an der Bootshauseingangstür benutzen und umdrehen, damit sichergestellt ist, dass nicht zu viele Personen gleichzeitig im Bootshaus sind.
  • Ausnahmslos alle, die das Gelände betreten (egal ob sie paddeln oder die Hecke schneiden etc.), registrieren sich in den ausgelegten Listen (neben dem Fahrtenbuch) mit Telefonnummer bzw. Mailadresse. Die Listen werden selbstverständlich nach ca. 3 Wochen vernichtet.
  • Unser Hygienekonzept ist nach wie vor zu beachten und gültig!

Gemeinschaftsarbeiten und Veranstaltungen:

  • Vereinsveranstaltungen sind untersagt;
  • Grundsätzlich sind Arbeitsdienste unter Einhaltung des Abstandsgebots weiterhin auf den Sportanlagen erlaubt. Der Vorstand Störtebeker hat sich allerdings dazu entschieden, die Gemeinschaftsarbeiten in der gewohnten Form nicht durchzuführen. Die Gemeinschaftsarbeiten am 07. und 14.11.20 finden also nicht statt. Arbeitsdienste ("als eine Art von Gemeinschaftsarbeit") können daher z.B. als Familie oder alleine, zu zweit auf dem Gelände ausgeführt werden. Auf dem Außengelände (Hecken, Sträucher, Rasen usw.) ist immer etwas zu tun. Eine todo-Liste wird ausgehängt. Bei Fragen bitte an den Bootshauswart oder den Vorsitzenden wenden.

 

Natürlich würden wir alle lieber zu einem Grillabend, einer Regatta, einer Vereinsfeier im Clubraum oder einer Gemeinschaftsarbeit mit anschließendem Kaffee und Kuchen einladen, anstatt ständig auf Gebote, Verbote, Verordnungen und Risiken hinweisen zu müssen. Aber auch diese schönen Vereinsaktivitäten werden wiederkommen!!!