Neue Corona-Verordnung ab 02.11.2020 – Regelungen bitte beachten!
In der 19. Corona-Verordnung, die seit dem 02.11.2020 in Kraft ist, wird in § 4 (2) 6 die Sperrung von privaten und öffentlichen Sportanlagen geregelt. Ausnahmen gelten neben dem Individualsport für das Bewegungsangebot für Kindertageseinrichtungen und für den Schulsport. Für den Kanusport bedeutet dies, dass bis zum 30.11.2020: … der Kanusport alleine, zu zweit oder…